AGB

Die Andere Vision

Zentrum für Gesundheit

Irene Seidel
Emen 5
49733 Haren (Ems)

1. Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen, Angebote und Dienstleistungen, die vom Zentrum für Gesundheit mit allen zugehörigen Unternehmensbereichen, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
Durch die Anmeldung zu einer Veranstaltung bzw. durch Beauftragung einer Leistung erkennt der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
Alle Anmeldungen und Aufträge bedürfen der Bestätigung in schriftlicher Form.
Wir behalten uns vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund, z.B. bei Erkrankung eines Trainers abzusagen.

Bei offenen Veranstaltungen behalten wir uns die Absage darüber hinaus auch bei einer zu geringen Teilnehmerzahl vor. Änderungen, die den Gesamtcharakter der jeweiligen Veranstaltung nicht verändern, berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Rechnungsbetrages. Eine zumutbare Verlegung des Seminarortes bleibt vorbehalten.

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

Anmeldungen können schriftlich, per Post oder Email erfolgen und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Das Zentrum für Gesundheit bestätigt die Anmeldung mit der Rechnungsstellung. Die Anmeldedaten werden ausschließlich für interne Zwecke elektronisch gespeichert und unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
Mit Abschluss des Vertrages bestätigt der/die TeilnehmerIn, dass keine schwerwiegenden Krankheiten, wie z. B. Herzfehler, Trommelfellschäden, ansteckende Krankheiten etc. vorliegen. Auf vorhandene Epilepsie ist unaufgefordert hinzuweisen.
Bei Aqua Vision Anwendungen im Wasser muss sichergestellt sein, dass die betreffende Person fähig ist, 60 Minuten im warmen Wasser ohne Schaden zu verbleiben.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Es gelten die zur Zeit der Bestellung auf der Website aufgeführten Preise zuzüglich der persönlich mitgeteilten Versandkosten bei Wareneinkauf.
Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt nach Rechnungsstellung per Überweisung/Vorauskasse 4 Wochen vor der Veranstaltung. Bei späterer Anmeldung sofort auf das Konto des Anbieters.

Sonderregelungen: 3.2. Spielraumgruppen für Wahrnehmung und Bewegung: die Barzahlung findet am Anfang des Kurses mit der schriftlichen Anmeldung statt.

3.3. Einzelbehandlungen (Reiki, Klangheilung, Aqua Vision, Beratung u.a.) : Bezahlung in bar direkt bei der Inanspruchnahme der Behandlung

4. Stornierung
4.1. Stornierungen haben stets schriftlich zu erfolgen. Bei einer Abmeldung bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erstattet Aqua Vision die Teilnahmebeitrag zu 100 %, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu 50 %, bis 2 Wochen vorher 25%. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme wird das volle Veranstaltungsentgelt fällig. Ein/e geeignete/r ErsatzteilnehmerIn kann gestellt werden.
4.2. Bei Einzelbehandlungen, die nicht in Anspruch genommen werden, behalte ich mir eine volle Rechnungsstellung vor, wenn nicht 24 Stunden vorher abgesagt wird.

5. Kursausfall
Bei Krankheit, höherer Gewalt oder dringender Verhinderung einer Kursleiterin behält sich Aqua Vision vor, Veranstaltungen abzusagen. Gleiches gilt bei Nichtzustandekommen der Mindestteilnehmerzahl.
Es wird dann ein Ersatztermin angeboten. Alternativ erstattet die Veranstalterin den Teilnahmebeitrag.
Weitergehende Ansprüche wegen eines abgesagten Termins sind ausgeschlossen, insbesondere jede Art von Schadensersatz und/oder die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden.

6. Haftung

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr, die Teilnehmer haften für von ihnen verursachte Schäden. Aqua Vision haftet dem/der TeilnehmerIn bzw. AuftraggeberIn gegenüber nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Als Lieferant einer Dienstleistung haftet das Zentrum für Gesundheit im Rahmen der gesetzlichen Haftungspflicht für sonstige Schäden im Höchstfall in Höhe der bereits gezahlten Teilnahmebeitrag oder Honorare.
Dies gilt auch für den Fall der kurzfristigen Absage eines vereinbarten Veranstaltungstermins, sofern diese auf Erkrankung eines Trainers oder eine Verhinderung der Veranstaltung durch höhere Gewalt zurückzuführen ist.
Die Haftung für höhere Gewalt, die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden und jede Art von Schadenersatz ist ausgeschlossen.

Hinweisverpflichtung: Die Behandlungen von Aqua Vision ersetzen nicht die Diagnose und Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker.

7. Firmen interne Veranstaltungen

Zu den firmeninternen Veranstaltungen zählen Seminare, Trainings, Behandlungen, Events, Lesungen oder Vorträge, die speziell auf die jeweiligen Belange eines Unternehmens abgestellt sind.

7.1. Auftragserteilung
Die Angebotserstellung durch Aqua Vision erfolgt schriftlich, per Post oder E-Mail. Mit der Bestätigung des Auftrages durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zwischen Auftraggeber und Aqua Vision bindend zustande. Die Anmeldedaten der einzelnen Teilnehmer werden ausschließlich für interne Zwecke elektronisch gespeichert und unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

7.2. Zahlungsbedingungen Das vereinbarte Honorar wird zu 50% vier Wochen vor dem Seminartermin und zu 50% direkt nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt.
Die Rechnungen sind jeweils sofort ohne Abzug fällig.
Im Falle, dass der Auftraggeber bzw. ein oder mehrere Teilnehmer die Leistungen gar nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, besteht für den nicht wahrgenommenen Anteil kein Anspruch auf Rückvergütung.
Die in Rechnung gestellten Teilnahmegebühren oder Honorare beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung. Hotel- und Reisekosten sind nicht darin enthalten, sofern dies in der Seminarbeschreibung nicht ausdrücklich anders geregelt ist. Für die Unterkunft während einer Veranstaltung haben der Auftraggeber bzw. die Teilnehmer Sorge zu tragen.

7.3. Stornierung Wird eine firmeninterne Veranstaltung vom Auftraggeber bis zu sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin storniert, so werden 25 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt, bei Stornierung bis drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin 50% der Auftragssumme. Bei späterer Stornierung wird der vereinbarte Gesamtbetrag in Rechnung gestellt. Eventuell bereits angefallene Fremdkosten werden im Falle der Stornierung durch den Auftraggeber gesondert abgerechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei der Verschiebung eines vereinbarten Seminartermins durch den Auftraggeber behalten wir uns vor, einen angemessenen Schadenersatz in Rechnung zu stellen.

7.4. Rücktritt Ist die ordentliche Durchführung einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder Erkrankung eines Trainers oder anderen triftigen Gründen nicht möglich, behält sich das Zentrum für Gesundheit vor, den Veranstaltungstermin abzusagen. In diesem Fall werden mindestens zwei Ersatztermine innerhalb der nächsten sechs Monate angeboten oder die Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren oder Honorare gewährleistet. Weitergehende Ansprüche wegen eines vom Zentrum fü rGesundheit abgesagten Termins sind ausgeschlossen, insbesondere jede Art von Schadenersatz und/oder die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden.

8. Anwendbares Recht,

Gerichtsstand Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist Meppen